Mitglied werden

Bällen hinterher rennen ist dir zu langweilig?
Du hast keine Lust mehr, den ganzen Tag daheim zu sitzen?
Du suchst ein neues Hobby, das nicht eintönig sondern abwechslungsreich ist?

Dann könnte es durchaus sein, dass es dir bei uns gefällt!

Abgesehen vom Ansehen, das man von Freunden und Bekannten bekommt, wenn man sagt: „Ich bin bei der Feuerwehr“ anstatt: „Ich spiele Tennis“, gibt es noch viele weitere tolle Anreize, seine Freizeit mit etwas zu verbringen, das nicht nur viel Spaß, Aktion und Abwechslung bringt und noch dazu wichtig und unverzichtbar für die Allgemeinheit ist.

Die Dinge, die du mitbringen musst, sind hauptsächlich etwas Zeit (10-20 Stunden im Monat), das richtige Alter (ab 17 Jahre), sportliche Fitness und vor allem viel Lust am ehrenamtlichen Engagement und Spaß an Feuer, Wasser und Technik.

Falls du jetzt neugierig geworden bist und mehr über die Aufgaben und Tätigkeiten bei der Feuerwehr wissen willst, stöbere doch noch ein bisschen auf dieser Homepage oder komme doch einfach bei einem regulären Übungstermin vorbei. 

Unser Übungsdienst ist immer montags von 19 bis 22 Uhr. Melde dich einfach vorher kurz: Kontakt

Ausbildung zum Feuerwehrmann / zur Feuerwehrfrau

Vom Truppmann zum Truppführer

Seine Feuerwehrlaufbahn beginnt man frühestens mit 17 Jahren mit dem Grundlehrgang. Acht Wochen lernt man hier die theoretischen und praktischen Grundlagen, um Brände zu löschen und Personen zu retten.
Neben Brandbekämpfung steht auch technische Hilfeleistung (z.B.: Autos aufschneiden), Erste Hilfe und Fahrzeugkunde auf dem Lehrplan. Darüber hinaus erfährt man hier auch noch theoretisches Wissen über rechtliche Grundlagen, vorbeugenden Brandschutz, Fahrzeugkunde und anderes. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ist man „Truppmannanwärter“ oder „Truppfrauanwärterin“  und kann mit einem Truppführer zusammen im „Trupp“ im Einsatz aktiv werden.
An die Truppmannausbildung schließt sich die Ausbildung zum Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger an. In der Sprechfunker-Ausbildung wird der korrekte Ton im Funkverkehr gelernt. Außerdem ist sie Voraussetzung für den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger, der für viele körperlich anstrengendste Lehrgang.
Der richtige Umgang mit den Pressluftflaschen wird vor allem praktisch geübt. Darüber hinaus lernt man viel über die Orientierung im Brandrauch, das Absuchen von verqualmten Räumen und Dinge, die sonst noch unter Atemschutz wichtig sind.
Nachdem man Grund-, Sprechfunker-, und Atemschutzgeräteträgerlehrgang bestanden hat, darf man auch im Einsatz ins Feuer.
Nach zwei Jahren und regelmäßiger Ausbildung bei denen verschiedene Themen geübt und vertieft werden, darf man an der so genannten Truppmann-2-Prüfung teilnehmen und ist damit vollständig ausgebildeter Feuerwehrmann oder vollständig ausgebildete Feuerwehrfrau.
Nach erfolgreicher Prüfung kann man später den Truppführerlehrgang besuchen, um selbst einen Trupp zu führen. 

Interesse?
Genug Informationen auf der Homepage gefunden und jetzt?

Melde dich bei uns: Kontakt

Wie kann man Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr werden?  

Grundvoraussetzungen sind zunächst die Volljährigkeit und körperliche Eignung, sowie ein einwandfreier Leumund.

Am Anfang steht das Kennen lernen.

Da man sich im Dienst bei der Feuerwehr unbedingt jederzeit aufeinander verlassen können muss, ist es wichtig, dass die Chemie untereinander stimmt. Um zu sehen, ob man sich in der Gruppe wohl fühlen kann, sollte man unbedingt einige Übungen als Beobachter begleiten. Hierzu ist eine Absprache mit dem Kommandanten oder seinem Stellvertreter sinnvoll, um einen Ansprechpartner zu haben und geeignete Termine zu finden (einige Übungen finden außerhalb des Gerätehauses statt).

Entschlossen?

Wenn die Entscheidung von Seiten des Interessenten für die weitere Teilnahme und eine feste Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr gefallen ist, regelt das Feuerwehrgesetzt den weiteren Ablauf.

Zunächst wird er zur nächsten Abteilungsausschusssitzung eingeladen. Der Abteilungsausschuss setzt sich aus gewählten Vertretern der Abteilungsmitglieder zusammen. Hier stellt sich der Interessent noch einmal vor und klärt evtl. offene Fragen. Der Abteilungsausschuss äußert sich im Anschluss in geheimer Abstimmung für oder gegen eine Aufnahme gegenüber dem Abteilungskommadnaten. Die Entscheidung wird im Anschluss dem Interessenten mitgeteilt.

Ein weiteres Gremium ist der Feuerwehrausschuss. Auch in diesem sitzen gewählte Vertreter der aktiven Mitglieder der Feuerwehr Mannheim. Nach Erledigung des folgenden Punktes wird schließlich in diesem Kreis ein letztes Mal über die Aufnahme entschieden.

Am Anfang steht auch bei uns der Papierkrieg mit vielen Formularen, ohne die es auch bei uns nicht geht. Durch den Stabsbereich Frewillige Feuerwehr der Feuerwehr Mannheim wird für Personen mit Wohnsitz in Mannheim direkt ein Führungszeugnis beantragt. Personen mit Wohnsitz außerhalb Mannheims müssen ein Führungszeugnis mitbringen, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf.

Bei Angabe des Grundes (Teilnahme am Feuerwehrdienst), entstehen im Allgemeinen bei den Bürgerdiensten keine Kosten. Vor der endgültigen Aufnahme wird die Feuerwehrdienst- und Atemschutztauglichkeit durch einen von der Stadt Mannheim beauftragten Arbeitsmediziner festgestellt. Die Einladung hierzu erfolgt automatisch über das Amt 37. Die Kosten für diese Untersuchung übernimmt die Stadt Mannheim.

Die Pflichten eines Feuerwehrangehörigen  

Solange keine besondere Einteilung erfolgt, ist es selbstverständlich, dass jeder Feuerwehrangehörige an allen Einsätzen und Veranstaltungen seiner Abteilung teilnimmt. Bei Krankheit, Urlaub oder bei beruflichen bzw. besonderen privaten Umständen kann man jedoch auch entschuldigt fehlen. Bei Krankheit ist auf Verlangen eine Kopie der Krankmeldung vorzulegen. Bei Abwesenheit durch sonstige Gründe muss im Voraus eine schriftliche „Fehlmeldung“ an die Abteilungsführung erfolgen.

Ausbildung: Um die Einsatzfähigkeit sicher zu stellen und weil die Übungsinhalte lebenswichtig sein können, muss aber jeder an einer festgelegten Anzahl von Ausbildungsstunden jährlich teilnehmen.

Dass man den Weisungen seiner Vorgesetzten folgt, die Unfallverhütungsvorschriften einhält, anvertraute Ausrüstungsgegenstände pfleglich behandelt und sich gegenüber seinen Mitmenschen ordentlich verhält, ist eigentlich selbstverständlich. Weitere Regeln für unser reibungsloses Zusammenleben haben wir in unserer Dienst- und Hausordnung zusammengestellt.

Die Rechte eines Feuerwehrangehörigen

Jedes Mitglied der Feuerwehr hat das Recht auf Ausbildung und Ausrüstung. Weitere Rechte ergeben sich aus den Wahlrechten vor allem bei der Abteilungsversammlung, bei welcher sich jeder zu Wort melden und sein Anliegen vortragen kann. Letzteres ist bei uns übrigens jederzeit möglich, in dem man einfach die Kameraden anspricht, von denen man etwas möchte. Selbstverständlich ist jedes Feuerwehrmitglied bei Einsätzen oder Veranstaltungen der Feuerwehr über die Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert.

Fördern der Abteilung

Du möchtest nicht aktiv ins Feuerwehrgeschehen eingreifen aber dennoch uns unterstützen oder Sie sind eine Firma, dann treten Sie unserem Förderverein bei.

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neckarau e.V. wurde am 14.06.2007 zur Förderung der Mitglieder der Abteilung Neckarau gegründet.

Auch bei uns gilt: Je mehr Menschen mitmachen, desto leichter fällt das Erreichen der Ziele. Und weil es eine Menge Dinge gibt, die wir realisieren möchten, sind wir um jedes Mitglied dankbar, das dazu beiträgt, dass wir unseren Zielen schrittweise näher kommen. Willkommen ist jeder, egal ob alt oder jung, Privat- oder juristische Person. Die Mitgliedschaft ohne aktive Teilnahme am Verein ist für uns schon eine große Hilfe. Gerne nimmt der Verein auch Spenden entgegen und stellt eine Spendenquittung aus. 

Interesse?
Weitere Informationen findest du auf unserer Förderverein Seite.